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Schul- und Hochschulrecht

Im öffentlichen Recht liegt unser Schwerpunkt im Recht für Schulen und Hochschulen in freier Trägerschaft.


Wir beraten und vertreten Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden und sonderpädagogischen Bereichs bei der Schulgründung, der Entwicklung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen und in Fragen der laufenden Verwaltung.


Dazu gehört ebenso die Unterstützung bei der Beantragung und Erlangung von Fördergeldern, wie auch die Beratung und Zusammenarbeit bei Akkreditierungsverfahren.


Durch unsere langjährige Tätigkeit in diesem Bereich, verfügen wir über Erfahrungswerte im Umgang mit den jeweiligen Behörden und Ministerien, so dass wir unsere Mandanten bei Verhandlungen und strategischen Entscheidungen optimal beraten und vertreten können.

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