Immobilienrecht
Im Immobilienrecht vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen in ihren rechtlichen Belangen.
Gerade beim Erwerb oder bei der Veräußerung einer Immobilie ist äußerste Sorgfalt geboten, um den Erfolg der Investition nicht zu gefährden.
Für unsere Mandanten entwerfen und prüfen wir entsprechende Verträge, sichern die Investition am Grundeigentum ab und begleiten die Beurkundung und Durchführung der Verträge.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem auch Senioren- und Pflegeheime, die neben den klassischen Heim- und Pflegeverhältnissen auch andere Pflege- und Betreuungskonzepte betreiben. In diesem Bereich ist aufgrund der sozialgerichtlichen Rechtsprechung besondere Sensibilität bei der Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen erforderlich.