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Bau- und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht steht in einem engen Zusammenhang zum wirtschaftlichen Handeln.


Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Architekten, Ingenieure, Bauträger, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe aber auch Eigentümergemeinschaften und Privatpersonen, welche Häuser oder Wohnungen erwerben.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Erstellung und Durchführung von Architektenverträgen, Bauverträgen, Vertragsabwicklungen und Bauzeitstörungen bis hin zur Herstellung der Mängelfreiheit der Leistung und der Zahlung der Vergütung bzw. der Honorare.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen suchen wir im Hinblick auf die lange Dauer gerichtlicher Verfahren auch nach der Möglichkeit außergerichtlicher Lösungen.


Da sich streitige Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden lassen, werden wir von unseren Mandanten bei Schwierigkeiten oft frühzeitig mit einbezogen und können auf diese Weise auf eine entsprechende Beweissicherung hinwirken, um die Verhandlungsposition bei späteren Auseinandersetzungen zu stärken.

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