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Arbeitsrecht
Im Arbeits- und Dienstrecht beraten und vertreten wir Unternehmen und Unternehmer sowie Vereine, Verbände und unternehmerisches Führungspersonal in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit dem Ziel, für unsere Mandanten interessenbezogene Ergebnisse zu erreichen.
Angesichts der schwer überschaubar gewordenen Rechtsprechung bieten wir unserer Mandantschaft eine Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Dazu gehört unter anderem die Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Erarbeitung von Dienstanweisungen, Betriebs- und Vergütungsordnungen bis hin zur Beendigung von Anstellungsverhältnissen und die Vertretung in prozessualen Auseinandersetzungen.
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